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Wie ist mein Geld bei einer Pauschalreise abgesichert?

Wie ist mein Geld bei einer Pauschalreise abgesichert?

Was die Insolvenzabsicherung leistet, was eine Pauschalreise rechtlich ausmacht und welche Rechte Sie haben.
Was die Insolvenzabsicherung leistet, was eine Pauschalreise rechtlich ausmacht und welche Rechte Sie haben.
zuletzt aktualisiert am: 22. September 2026
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Bei einer Pauschalreise sind Ihre Zahlungen gesetzlich gegen die Insolvenz des Veranstalters abgesichert. In Österreich regelt das die Pauschalreiseverordnung, jeder abgesicherte Veranstalter ist mit einer GISA-Zahl im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis eingetragen. Bei einzeln gebuchten Leistungen gilt dieser Schutz nicht.

Bei einer Pauschalreise sind Ihre Zahlungen gesetzlich gegen die Insolvenz des Veranstalters abgesichert. In Österreich regelt das die Pauschalreiseverordnung, jeder abgesicherte Veranstalter ist mit einer GISA-Zahl im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis eingetragen. Bei einzeln gebuchten Leistungen gilt dieser Schutz nicht.

Wie ist mein Geld bei einer Pauschalreise abgesichert?

Bei einer Pauschalreise sind alle Zahlungen, die Sie an den Veranstalter leisten, gesetzlich gegen dessen Insolvenz abgesichert. In Österreich regelt das die Pauschalreiseverordnung. Jeder Veranstalter muss eine Absicherung nachweisen und ist mit einer GISA-Zahl im Gewerbeinformationssystem Austria und im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis eingetragen. Buchen Sie dagegen Flug und Hotel einzeln, greift dieser Schutz nicht. Das ist der wichtigste praktische Unterschied zwischen einer Pauschalreise und einer Zusammenstellung auf eigene Faust.

Was eine Pauschalreise rechtlich ausmacht

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise gemeinsam angeboten oder gebucht werden, etwa Flug und Unterkunft oder Unterkunft und ein wesentlicher Teil des Programms. Der Veranstalter haftet dann für die gesamte Reise als Paket, nicht nur für den einzelnen Baustein. Fällt eine Leistung aus, ist er verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.

Bei einer Einzelbuchung haften dagegen die Fluglinie für den Flug und das Hotel für das Zimmer, jeweils getrennt. Wird der Flug gestrichen, ist das Hotel trotzdem fällig.

Reisegruppe bei einer Nordlichtbeobachtung mit Betreuung vor Ort
Zur Pauschalreise gehört auch, dass jemand zuständig ist, wenn etwas nicht nach Plan läuft.

Was im Insolvenzfall passiert

Kann der Veranstalter die Reise wegen Zahlungsunfähigkeit nicht durchführen, ersetzt die Absicherung Ihre bereits geleisteten Zahlungen. Sind Sie bereits unterwegs, umfasst die Absicherung auch die notwendigen Kosten für die Rückreise. Die Abwicklung läuft über den Absicherer, dessen Daten in den Reiseunterlagen und im Impressum des Veranstalters stehen. Bewahren Sie Buchungsbestätigung und Zahlungsnachweise deshalb bis nach der Reise auf.

Ihre wichtigsten Rechte im Überblick

  • Informationspflicht: Vor der Buchung müssen Sie die wesentlichen Merkmale der Reise, den Gesamtpreis und die Absicherung schriftlich erhalten.
  • Abhilfe bei Mängeln: Weicht eine Leistung erheblich ab, muss der Veranstalter für Ersatz sorgen. Melden Sie Mängel unbedingt vor Ort und lassen Sie sich das bestätigen.
  • Preisminderung: Wurde nicht geleistet, was vereinbart war, steht Ihnen eine Minderung zu, unabhängig von einem Verschulden.
  • Rücktritt bei außergewöhnlichen Umständen: Treten am Zielort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, können Sie kostenfrei zurücktreten.
  • Absage durch den Veranstalter: Wird die Reise abgesagt, etwa weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, erhalten Sie alle Zahlungen zurück. Bei uns geschieht das innerhalb von 14 Tagen, abzüglich bereits verbrauchter Versicherungsprämien.

Was Sie vor der Buchung prüfen können

Sehen Sie ins Impressum. Dort gehören Firmenbuchnummer, UID und die GISA-Zahl hin. Bei PRIMA REISEN sind das die Firmenbuchnummer FN 104785x, die UID ATU 15457903 und die GISA-Zahl 23374829. Im Veranstalterverzeichnis des Wirtschaftsministeriums sind wir unter der Nummer 1998/0420 eingetragen, dazu kommt die Mitgliedschaft im Österreichischen ReiseVerband und in der Fachgruppe der Reisebüros der Wirtschaftskammer Wien.

Fehlen diese Angaben auf einer Website, ist das kein Detail, sondern ein Grund nachzufragen. Worauf Sie sonst noch achten sollten, steht im Beitrag Worauf sollte man bei der Wahl eines Reiseveranstalters achten?

Zahlungen und Fristen bei uns

Bei Buchung über ein Reisebüro ist eine Anzahlung von 10 Prozent zu leisten, bei Direktbuchung 20 Prozent. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reiseantritt fällig. Muss eine Reise abgesagt werden, erstatten wir alle geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen. Weitere Antworten finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

Kurz zusammengefasst

Pauschalreise heißt: ein Vertragspartner, eine Haftung, gesetzlich abgesicherte Kundengelder. Einzeln gebucht heißt: mehrere Verträge, kein Insolvenzschutz. Prüfen lässt sich das in zwei Minuten über die GISA-Zahl im Impressum. Wer wir sind, steht unter Über uns.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

PRIMA REISEN GMBH, Wien. Österreichischer Reiseveranstalter für geführte Rund- und Erlebnisreisen. Beitrag vom 10. September 2026.

Wie ist mein Geld bei einer Pauschalreise abgesichert?

Bei einer Pauschalreise sind alle Zahlungen, die Sie an den Veranstalter leisten, gesetzlich gegen dessen Insolvenz abgesichert. In Österreich regelt das die Pauschalreiseverordnung. Jeder Veranstalter muss eine Absicherung nachweisen und ist mit einer GISA-Zahl im Gewerbeinformationssystem Austria und im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis eingetragen. Buchen Sie dagegen Flug und Hotel einzeln, greift dieser Schutz nicht. Das ist der wichtigste praktische Unterschied zwischen einer Pauschalreise und einer Zusammenstellung auf eigene Faust.

Was eine Pauschalreise rechtlich ausmacht

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise gemeinsam angeboten oder gebucht werden, etwa Flug und Unterkunft oder Unterkunft und ein wesentlicher Teil des Programms. Der Veranstalter haftet dann für die gesamte Reise als Paket, nicht nur für den einzelnen Baustein. Fällt eine Leistung aus, ist er verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.

Bei einer Einzelbuchung haften dagegen die Fluglinie für den Flug und das Hotel für das Zimmer, jeweils getrennt. Wird der Flug gestrichen, ist das Hotel trotzdem fällig.

Reisegruppe bei einer Nordlichtbeobachtung mit Betreuung vor Ort
Zur Pauschalreise gehört auch, dass jemand zuständig ist, wenn etwas nicht nach Plan läuft.

Was im Insolvenzfall passiert

Kann der Veranstalter die Reise wegen Zahlungsunfähigkeit nicht durchführen, ersetzt die Absicherung Ihre bereits geleisteten Zahlungen. Sind Sie bereits unterwegs, umfasst die Absicherung auch die notwendigen Kosten für die Rückreise. Die Abwicklung läuft über den Absicherer, dessen Daten in den Reiseunterlagen und im Impressum des Veranstalters stehen. Bewahren Sie Buchungsbestätigung und Zahlungsnachweise deshalb bis nach der Reise auf.

Ihre wichtigsten Rechte im Überblick

  • Informationspflicht: Vor der Buchung müssen Sie die wesentlichen Merkmale der Reise, den Gesamtpreis und die Absicherung schriftlich erhalten.
  • Abhilfe bei Mängeln: Weicht eine Leistung erheblich ab, muss der Veranstalter für Ersatz sorgen. Melden Sie Mängel unbedingt vor Ort und lassen Sie sich das bestätigen.
  • Preisminderung: Wurde nicht geleistet, was vereinbart war, steht Ihnen eine Minderung zu, unabhängig von einem Verschulden.
  • Rücktritt bei außergewöhnlichen Umständen: Treten am Zielort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, können Sie kostenfrei zurücktreten.
  • Absage durch den Veranstalter: Wird die Reise abgesagt, etwa weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, erhalten Sie alle Zahlungen zurück. Bei uns geschieht das innerhalb von 14 Tagen, abzüglich bereits verbrauchter Versicherungsprämien.

Was Sie vor der Buchung prüfen können

Sehen Sie ins Impressum. Dort gehören Firmenbuchnummer, UID und die GISA-Zahl hin. Bei PRIMA REISEN sind das die Firmenbuchnummer FN 104785x, die UID ATU 15457903 und die GISA-Zahl 23374829. Im Veranstalterverzeichnis des Wirtschaftsministeriums sind wir unter der Nummer 1998/0420 eingetragen, dazu kommt die Mitgliedschaft im Österreichischen ReiseVerband und in der Fachgruppe der Reisebüros der Wirtschaftskammer Wien.

Fehlen diese Angaben auf einer Website, ist das kein Detail, sondern ein Grund nachzufragen. Worauf Sie sonst noch achten sollten, steht im Beitrag Worauf sollte man bei der Wahl eines Reiseveranstalters achten?

Zahlungen und Fristen bei uns

Bei Buchung über ein Reisebüro ist eine Anzahlung von 10 Prozent zu leisten, bei Direktbuchung 20 Prozent. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reiseantritt fällig. Muss eine Reise abgesagt werden, erstatten wir alle geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen. Weitere Antworten finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

Kurz zusammengefasst

Pauschalreise heißt: ein Vertragspartner, eine Haftung, gesetzlich abgesicherte Kundengelder. Einzeln gebucht heißt: mehrere Verträge, kein Insolvenzschutz. Prüfen lässt sich das in zwei Minuten über die GISA-Zahl im Impressum. Wer wir sind, steht unter Über uns.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

PRIMA REISEN GMBH, Wien. Österreichischer Reiseveranstalter für geführte Rund- und Erlebnisreisen. Beitrag vom 10. September 2026.

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